Bestattungsvorsorge
Es ist eine große Erleichterung, rechtzeitig Vorsorge getroffen zu haben. Die Regelungen für Ablauf, Umfang und Nennung persönlicher Wünsche bei der Bestattung sowie die finanzielle Absicherung, beispielsweise mit einer Bestattungskosten- vorsorgeversicherung werden dieser gerecht. Man erspart den Angehörigen Unsicherheit sowie finanzielle und weitere seelische Belastung.

Die Bestattungsvorsorge gliedert sich wie folgt:
- Welche Bestattungsarten gibt es?
- Was ist bei einem Trauerfall zu tun?
- Wie läuft eine Trauerfeier ab?
- Was wir im Trauerfall übernehmen können
- Der Vorsorgeplan
- Formular zur Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung und Patientenanwaltschaft.
- Formblatt: Welche Unterlagen im Trauerfall benötigt werden.
- Formblatt: Welche Angehörigen informiert werden sollen.
- Formblatt: Welche Freunde informiert werden sollen.
- Formblatt: Welche Institutionen informiert werden sollen.
Finanzielle Absicherung
Besondere Bedeutung gewinnt die Bestattungsvorsorge durch eine
Gesetzesänderung zum 1. 1. 2004. Im Zuge der aktuellen Gesundheitsreform
wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) komplett
gestrichen. Das heißt, kein GKV-Mitglied hat mehr Anspruch auf
Sterbegeld. Durch diesen Rückzug des Staates kommen in Zukunft höhere
Bestattungskosten auf die Angehörigen zu. Um dies zu vermeiden, ist die
private Initiative gefordert.
Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen zwei attraktiven
Vorsorge-Modellen. Zunächst wird ein Vorsorge-Vertrag abgeschlossen.
Dieser gewährleistet, dass eine Bestattung den eigenen Wünschen und
Vorstellungen entspricht. Das kann auch die Grabmal- und
Grabpflegekosten umfassen. Umfang und Inhalt eines solchen Vertrages
werden individuell erstellt. Für die finanzielle Absicherung eines
Vorsorgevertrages können wir Ihnen zwei Wege anbieten:
1. Sterbegeldversicherung
Wir bieten Ihnen eine Sterbegeldversicherung in Zusammenarbeit mit der
SIGNAL IDUAN an. Hier haben Sie die Möglichkeit bis zum 75. Lebensjahr
einzutreten. Sie haben lebenslangen Versicherungsschutz. Es werden keine
Gesundheitsfragen gestellt.
Bereits nach 2 Jahren Vertragsdauer wird im Todesfall die gesamte
Versicherungssumme ausgezahlt. Zur Versicherungssumme kommen im Laufe
der Jahre beachtliche Überschüsse hinzu. Nach Ende der
Beitragszahlungsdauer (25 Jahre) habe Sie beitragsfreien
Versicherungsschutz in voller Höhe.
*2. Bestattungsvorsorgevertrag*
Bei uns können Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. In
diesem Vorsorgevertrag regeln Sie zu Lebzeiten Ihre dereinstige
Bestattung. Sie legen selbst fest, welche Bestattungsutensilien
verwendet werden. Damit legen Sie selbst den Kostenpunkt fest und
entlasten dadurch Ihre Angehörigen.
Zu einen Beratungsgespräch in allen Angelegenheiten der
Bestattungsvorsorge stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
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