Sie interessieren sich für eine Feuerbestattung? Gerne beraten wir Sie umfangreich und gewissenhaft, wie diese abläuft und was Sie beachten müssen. Vertrauen Sie dem bestattungsinstitut bensch und unserer langjährigen Erfahrung.
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Eine Feuerbestattung wird auch als Kremation oder Einäscherung bezeichnet. Die Verbrennung des Leichnams findet in einem Sarg statt und diese Bestattungsart ist dann möglich, wenn der Verstorbene sie zu Lebzeiten gewünscht hat oder wenn sich die Hinterbliebenen dazu entschlossen haben.
Eine Einäscherung findet in einem zugelassenen Krematorium statt, nachdem ein Amtsarzt eine zweite Leichenschau durchgeführt hat.
Nach der Einäscherung werden die Überreste des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt. Die Beisetzung kann im Familienkreis oder anonym in einer Gemeinschaftsgrabanlage oder einem Urnenhain ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle durchgeführt werden.
Selbstverständlich ist auch eine Trauerrede und Trauerfeier wie bei einer Erdbestattung möglich.
Auch bei der Wahl der Urnenbeisetzung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Erfahren Sie im Folgenden mehr über die bestehenden Unterschiede.
Sowohl die Art und die Lage der Urnengrabstätte wird vom jeweiligen Friedhof vorgegeben. Bei Urnenreihenstellen ist nur eine Urnenbeisetzung möglich und Folgebeisetzungen sind ausgeschlossen. Auch das Nutzungsrecht der Grabstätte kann nicht weiter verlängert werden.
Im Rahmen einer Baumbestattung wird die Urne am Fuße eines Baumes beigesetzt. Sowohl der Baum als auch die Himmelsrichtung können in der Regel durch die Hinterbliebenen ausgesucht werden. Ein Namensschild bietet den Hinterbliebenen die Möglichkeit der Erinnerung.
Urnen werden auf ausgewiesenen Friedhofsflächen ohne eine Namens- oder Gedenktafel beigesetzt. Die Rasenpflege wird durch den Friedhof übernommen.
Das Kolumbarium dient zur Aufbewahrung der Urne. Die Urne wird für 10 bis 30 Jahre, je nach Friedhofsträger, in einer Wandnische beigesetzt.
Sprechen Sie uns gerne an, um mehr zu erfahren! Wir beraten Sie individuell und persönlich.
Bei dieser Grabstätte können die Art und die Lage auf dem Friedhof ausgewählt werden. Sie können ein Nutzungsrecht erwerben und dieses auf Wunsch verlängern. In der jeweiligen Friedhofssatzung ist die Anzahl der möglichen Urnenbeisetzungen geregelt.
Bei einer Friedwaldbestattung wird die Urne am Fuße eines Baumes beigesetzt. Diese Bestattungsart ist jedoch nur in Forstgebieten, die als Friedhofsfläche genutzt werden, möglich. Sowohl Gemeinschaftsbäume als auch Einzel- oder Familienbäume sind möglich. Ein Namensschild bietet den Hinterbliebenen die Möglichkeit der Erinnerung.
Das Urnengemeinschaftsgrab bildet eine Form des Gemeinschaftsgrabes. Der Name des Verstorbenen wird auf einer Gedenktafel vermerkt. Auch hier wird die Pflege des Grabes vom Friedhof übernommen.
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